An der Stadtrat-Sitzung wurden beide Investitionsgeschäfte der Trafo-Stationen Milanweg (530'000 CHF) und Alpha (160'000 CHF) einstimmig genehmigt, ebenso der Nachkredit für die Dachsanierung der Alpha-Halle West (90'000 CHF) und die Kreditabrechnung der Dachsanierung Standbad Nidau (ca. 115'000 CHF).
Mit 27 Ja zu 2 Gegenstimmen wurden zudem die Motion von Stadtrat Kurt Schwab (SP) an den Gemeinderat überwiesen, die fordert, dass bauliche Massnahmen am Schulhaus Balainen umgesetzt werden (wetterfester Übergang vom Neu- zum Altbau, wetterfeste Velounterstände, usw.). Die SVP unterstützte die Motion geschlossen, denn es ist unhaltbar, dass bei einem 12.5 Millionen-Neubauprojekt solche baulichen Mängel bestehen, die den Schulalltag stark negativ beeinflussen.
Absolut ungenügend fällt die Antwort des Gemeinderates auf die Interpellation von SVP-Stadtrat Viktor Sauter zur Kostensituation betreffend Agglolac aus. Auch an der Stadtrat-Sitzung konnte und wollte der Gemeinderat keine schlüssigen Antworten auf unsere Fragen geben. Betreffend Altlastensanierung, Zahlungsverpflichtungen und Archäologie herrscht zu einigen wichtigen Fragen weiterhin Unklarheit:
- Wie schätzt der Gemeinderat die Risiken bezüglich Altlasten und Archäologie ein, nachdem in den letzten Jahren mehrere Testgrabungen durchgeführt wurden?
- Wie teuer werden die Altlastensanierungen schätzungsweise für das gesamte Projekt? Wieso wird im Mitwirkungsbericht behauptet, dass bei der Expo02 die Altlasten bereits "grösstenteils" saniert wurden, budgetiert sind für Agglolac aber dennoch 5.6 Mio. CHF?
- Mit welchen rechtlichen Grundlagen könnte das Projekt verzögert oder verteuert werden, sofern unvorhergesehene Archäologiefunde gemacht werden, zum Beispiel nachdem der Archäologie-Kredit bereits ausgeschöpft wurde?
- Welches Risiko trägt der private Investor und was steuert er zur Bereitstellung des Baulandes bei?
- Was ist unter „Bereitstellung des Baulandes“ (Vereinbarung Werte- und Risikoausgleich) gemeint? Fallen sowohl Archäologie sowie auch Altlastensanierung unter diesen Begriff? Gilt nun mit dem vom Grossrat gesprochenen Kredit von total 28 Millionen Franken das Kostendach für die Städte Biel und Nidau von 12.5 Mio. CHF, auch wenn in Art. 14 (Verlust) festgehalten wird, dass ab einem Betrag von 7 Mio. CHF Verlust durch die Bereitstellung des Baulandes „ausschliesslich Nidau“ haftet? Gilt das Kostendach somit auch für die Altlastensanierung?
Die SVP wird die logischen Konsequenzen und Schlüsse aus der ungenügenden Informationstätigkeit des Gemeinderates ziehen.
Standpunkte der SVP-Fraktion im Detail:

pdf_standpunkte_svp_nidau_sr_september_16.pdf |