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am 13. juni 2021: Nein zum mehrwertabgabe-reglement und nein zur luxus-sanierung guggerhaus!

5/4/2021

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Um was geht's?

Unter dem Lead der SVP Nidau haben die bürgerlichen Nidauer Parteien Ende 2020 das Referendum gegen die Luxus-Sanierung des Guggerhauses (SVP & BDP) sowie gegen die Einführung eines Mehrwertabgabe-Reglements (SVP, FDP, PRR & BDP) ergriffen. Die Referenden wurden mit 327 (Guggerhaus) bzw. 287 (MWAR) gültigen Unterschriften erfolgreich eingereicht. Somit können nun die Nidauer Stimmberechtigten über beide Vorlagen am 13. Juni 2021 befinden. Die SVP Nidau empfiehlt Ihnen, beide Vorlagen abzulehnen und legt nachfolgend die Argumente dar. 
​
Was ist eine mehrwertabgabe und wieso stimmen wir darüber ab?
Die linksgrüne Mehrheit im Nidauer Stadtrat hat an der Sitzung vom 19. November 2020 unter anderem beschlossen, ein Mehrwertabgabe-Reglement (“MWAR”) einzuführen. 

Für die Stadt Nidau drohen mit der Einführung dieses Reglementes in vorliegender Form Millionenkosten und darüber hinaus widerspricht das MWAR komplett der bisherigen Nidauer Stadtplanung. Die bürgerlichen Nidauer Parteien haben unter dem Lead der SVP sodann Ende November 2020 das Referendum gegen die Einführung des MWAR ergriffen und per 21. Dezember 2020 mit total 287 Unterschriften bei der Stadt Nidau eingereicht. Somit kam das Referendum offiziell zu Stande und wird nun am 13. Juni 2021 der Nidauer Stimmbevölkerung unterbreitet.

Im Rahmen der am 3. März 2013 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist unter anderem der Gesetzgebungsauftrag über den Ausgleich planungsbedingter Mehrwerte (Mehrwertabgabe) präzisiert und insofern verschärft worden, als das Bundesrecht nun selber eine zwingende Mindestregelung enthält, die von den Kantonen innert fünf Jahren in ihrer Gesetzgebung umgesetzt werden muss, da ansonsten die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig ist (Art. 5 Abs. 1bis-1sexies i.V.m. Art. 38a Ziff. 4 und 5 RPG).

Der Kanton Bern ist diesem Gesetzgebungsauftrag fristgerecht nachgekommen und hat die hierzu erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen (Art. 142-142f BauG). Die Mehrwertabgabe ist in rechtlicher Hinsicht eine öffentlich-rechtliche Abgabe und muss in den Grundzügen in einem formellen Gesetz (Reglement) geregelt werden. Ein solches Reglement hat die Stadt Nidau erarbeitet. Vom Kanton wird vorgegeben, dass bei Einzonungen* zwingend eine Mehrwertabgabe geschuldet ist, bei Um- und Aufzonungen** ist der Gemeinde freigestellt, ob sie eine Mehrwertabgabe erheben will.

Aus Sicht der SVP Nidau muss der Stadtratsentscheid vom 19. November 2020 durch die Abstimmung am 13. Juni 2021 korrigiert werden. Wir zählen auf Ihre Stimme!
​


Nein zur einführung eines mehrwertabgabe-reglements (Argumente)
Die SVP Nidau empfiehlt Ihnen, die Einführung des Mehrwertabgabe-Reglements (“MWAR”) aus den nachfolgenden Gründen abzulehnen:
  • Bis zu 2.5 Mio. CHF Mehrkosten zu Lasten der Steuerzahler durch die obligatorische Neubewertung von rund 500 Parzellen sowie eine mögliche Beschwerdewelle gegen die Verfügungen!
  • Zusätzliche 30 Stellenprozente Verwaltungsaufwand zur Bewirtschaftung der Mehrwertabgabe zu Lasten der Steuerzahler!
  • Künstliche Verteuerung von Bauprojekten, insbesondere bei der Verdichtung nach Innen, was der Nidauer Stadtplanung völlig widerspricht!
  • Künstliche Verteuerung der Mieten - Die Mehrkosten bei Bauprojekten würden wohl einfach an die Mieter überwälzt!
  • Es entstünde ein weiteres “Spezialkässeli” mit unklaren Einnahmen, welche nur zweckgebunden verwendet werden dürfen. Die Kosten hingegen tragen die Steuerzahler über den ordentlichen Finanzhaushalt der Gemeinde!
  • Andere Gemeinden machen’s günstiger: Beispielsweise in Aarberg ist die Neubewertung der Liegenschaft eine Bringschuld der Projektsteller und nicht der Gemeinde!
  • Das vorliegende Nidauer Mehrwertabgabe-Reglement hingegen verursacht hohe Kosten für alle und nützt niemandem.
​
Praxisbeispiel: so teuer wird das mwar für sie!
Familie Muster besitzt eine Parzelle in der Zone für einstöckige Bauten mit einem sogenannten relativen Landwert von 300’000 Franken. Dank einer Umzonung kann sie neu ein zweistöckiges Gebäude mit einer fast drei Mal so grossen Bruttogeschossfläche erstellen. Dadurch steigt der relative Landwert auf 800’000 Franken. Der planungsbedingte Mehrwert beträgt also 500’000 Franken. Nach Abzug des Freibetrags von 100’000 Franken verbleibt ein Mehrwert von 400’000 Franken, auf dem Familie Muster eine Abgabe von 30 Prozent entrichten muss. Die Abgabe beträgt somit 120’000 Franken. Sie wird fällig, wenn Familie Muster den planungsbedingten Mehrwert auf der Parzelle baulich realisiert. - Quelle: Abstimmungsbotschaft, S.8

Nein zur 1.5 mio. chf luxus-sanierung guggerhaus (argumente)
Die SVP Nidau empfiehlt Ihnen, die 1.5 Mio. CHF teure Luxus-Sanierung des Guggerhauses aus den nachfolgenden Gründen abzulehnen:
  • ​Nur wenige würden von der 1.5 Millionen Franken teuren Sanierung profitieren (Wohnnutzung für 2- bzw. Büronutzung für 1 Partei). Wir brauchen neue Kindergärten, keine Luxus-Villa!
  • Die Sanierung und Vermietung von Wohnraum und Büroflächen ist keine zwingende Gemeindeaufgabe. Erst recht soll die Gemeinde darauf verzichten, wenn die Rendite derart schlecht ausfällt, wie mit dem vorliegenden Projekt (Nettoertrag von ca. 20’000 CHF pro Jahr  exkl. Unterhaltskosten, d.h. min. 75 Jahre Amortisationsdauer!).
  • Mit der Neugestaltung der Ortseinfahrt (neue Verkehrsführung) und mit der Erschliessung diverser Grundstücke hat das Guggerhaus seinen strategischen Zweck für die Gemeinde erfüllt, wofür es 2013 auch gekauft wurde.
  • Als Alternative zu einer Sanierung soll ein Verkauf der Liegenschaft geprüft werden. Private könnten dann mit eigenem Geld und Risiko das schöne Guggerhaus nach eigenem Geschmack sanieren.
​

Infoflyer zum download:

referendum_mwar_guggerhaus_inserat_na.pdf
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