SVP Nidau begrüsst mehrheitlichen Freispruch von Roland Lutz
Über mehrere Jahre hinweg befand sich unser langjähriger SVP-Gemeinderat, Roland Lutz, in einem Anklageverfahren des schweizweit als “Hassprediger” bekannten “Abu Ramadan”. Rund drei Jahre, nachdem der Fall 2017 publik wurde, erhielt der zuständige Sozialvorsteher, Roland Lutz, im Jahr 2020 eine Anklage wegen übler Nachrede und Amtsgeheimnisverletzung. Der in Nidau lebende ehemalige Sozialhilfeempfänger Abu Ramadan (unterdessen Rentner) tanzt schon viel länger den Behörden auf der Nase herum. Er hat seit 2003 rund 590’000 CHF an Sozialhilfegeld bezogen. Während er für über zwei Jahrzehnten auf Kosten des Steuerzahlers lebte und nach wie vor kaum eine Landessprache gelernt hat, hetzte dann auch noch in einer Bieler Moschee gegen Andersgläubige. Er wurde 2022 wegen Betrugs und Rassendiskriminierung mit einer Freiheitsstrafe und einem Landesverweis verurteilt. Das Urteil wurde jedoch weitergezogen. Dass eine Person wie Abu Ramadan mit einem derart krassen Profil nicht schon viel früher des Landes verwiesen wurde, zeigt auf, dass unsere Gesetze offenbar immer noch nicht scharf genug sind. Handfeste negative Konsequenzen musste der “Hassprediger” folglich bis zum heutigen Tag noch kaum ertragen. Während er während all den Jahren auch von einem kostenlosen Rechtsbeistand profitieren konnte, musste sich Roland Lutz auf eigene Kosten einen Anwalt organisieren. Dank dem mehrheitlichen Freispruch belaufen sich die Kosten für Roland Lutz in einem vertretbaren Rahmen. Roland Lutz hätte offenbar ein paar nebensächliche Aussagen in einem Interview nicht mitteilen dürfen, obwohl der Fall bereits publik war. Das Verfahren gegen Roland Lutz wurde nun am Freitag, 23. Februar 2024, in zweiter Instanz entschieden. Während die Anklage wegen übler Nachrede unterdessen verjährt ist, wurde Roland Lutz vom Regionalgericht von den haltlosen Vorwürfen der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Damit endet eine jahrelange, an den Haaren herbei gezogene Hexenjagd, die den Steuerzahler teuer zu stehen kommt. Denn im Gegensatz zu Roland Lutz, der bei einer Verurteilung Strafe und Verfahrenskosten aus der eigenen Tasche hätte bezahlen müssen, muss nun wohl der Steuerzahler und nicht “Abu Ramadan” für die Verfahrenskosten aufkommen. Die SVP Nidau steht als Partei zu 100% hinter Roland Lutz. Es kann nicht sein, dass uns ein renitenter Integrationsverweigerer, der sein Leben lang auf Kosten unserer Gesellschaft lebt, welche er offenbar abgrundtief verachtet, dermassen verhöhnt. Abu Ramadan soll nun die vollen Konsequenzen seiner Integrationsverweigerung tragen müssen. Die SVP wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass kriminelle Ausländer und Integrationsverweigerer rascher ausgeschafft und härter bestraft werden. Für Rückfragen: Markus Baumann, Präsident SVP Nidau, Stadtrat, Tel. +41 79 510 23 51 Roland Lutz, Gemeinderat, Tel. +41 79 884 00 34
0 Comments
Leave a Reply. |
Archiv
October 2024
|