Abb. 1&2: aktive Nidauer Sozialhilfe-Dossiers mit über 50'000 CHF Sozialhilfe-Bezug (zum Vergrössern Klicken) Beilagen zur gemeinderätlichen Antwort auf die SVP-Interpellation (siehe unten als PDF) Der Gemeinderat hat auf die kommende Nidauer Stadtratssitzung vom 23. November 2017 das Postulat von SVP-Stadtrat Oliver Grob „Fall Abu Ramadan: Nur eine Ausnahme oder die Regel?“ beantwortet. Die Antwort ist nach Ansicht der SVP Nidau sehr aufschlussreich. Sie zeigt, dass der in den letzten Wochen vielbeachtete Fall „Abu Ramadan“ kein Einzelfall ist! Der gemeinderätlichen Antwort ist zu entnehmen, dass aktuell 186 Dossiers bzw. 393 Personen über 50’000 CHF Sozialhilfe erhalten, 3/4 aller Empfänger sind Ausländer, wobei eine starke Konzentration auf Herkunftsstaaten aus Osteuropa, Afrika und aus dem nahen Osten feststellbar ist. Rund die Hälfte der Sozialhilfebezüger lebt länger als 6 Jahre auf Kosten der Allgemeinheit und bei gerade mal 1/3 der Fälle ist eine angemessene Kooperationsbereitschaft festzustellen. Zwar erreicht kein einzelner Fall die exorbitanten Summen des Herrn Ramadan von über 600’000 CHF, jedoch gibt es zahlreiche Dossiers, die umgerechnet eine Summe von bis zu 200’000 CHF Sozialhilfebezug pro Person ergeben (theoretischer Wert). Damit ist klar: Der Fall „Abu Ramadan“ ist kein Einzelfall in Nidau! Wie die Zahlen zeigen, leben alleine in Nidau rund 300 Ausländer teils über Jahre hinweg in erheblichem Ausmass auf Kosten der Steuerzahler. Von diesen Zahlen ausgeklammert sind sämtliche Dossier mit einem Bezug von unter 50’000 CHF. Laut geltendem Gesetz können nämlich Ausländer, die über 50’000 CHF Sozialhilfe bezogen haben, einen Landesverweis erhalten - in jedem Fall müssen sie von den sozialen Diensten dem zuständigen kantonalen Amt (MIDI) gemeldet werden. Offenbar wird dieses Gesetz in der Realität aber kaum angewendet. Geradezu unhaltbar ist der Fakt, dass von übergeordneter Stelle (Bund, Kanton) verfügte Änderungen beim Aufenthaltsstatus gar nicht erst der Gemeinde gemeldet werden. Der Entzug des Aufenthaltsstatus von Abu Ramadan im August 2017 wurde der Gemeinde Nidau beispielsweise nicht mitgeteilt, wie eine Anfrage der SVP im Nidauer Stadtrat gezeigt hat. Und der Gemeinderat hält auch in seiner Antwort auf die Interpellation von Grob fest (Seite 4): „Rückmeldungen allgemein vom MIDI erfolgen nicht systematisch. Wenn eine gemeldete Person weiterhin Sozialhilfe bezieht, erfahren die Sozialen Dienste allenfalls im Einzelfall, dass sie ausgeschafft wurde.“ Diese Zustände sind inakzeptabel, die SVP Nidau fordert darum sofortige Korrekturen:
Erste Gespräche zwischen der Gemeinde Nidau und dem Kanton haben stattgefunden. Wir hoffen, dass die Medien diese neuen Fakten aufnehmen, kritisch durchleuchten und dass aus der entstehenden Diskussion den zuständigen Politikern und Verwaltungsstellen der Ernst der Lage bewusst wird. Die Schweiz hat ein schwerwiegendes Problem mit der Einwanderung in die Sozialwerke, was von Politik und Medien jahrelang vertuscht und kleingeredet wurde. Die Behörden aber haben ein noch grösseres Problem, gegen Ausländer, die das Schweizer Sozialsystem offenkundig ausnutzen und es sich dort auf Kosten der Allgemeinheit gemütlich machen, wirksam vorzugehen. Insbesondere die Gemeinden werden gnadenlos im Stich gelassen, dies muss sich nun endlich ändern! Für Rückfragen: Gemeinderat Roland Lutz, Präsident SVP Nidau, Email: [email protected] (aktuell tel. nicht erreichbar) Stadtrat & Fraktionspräsident Leander Gabathuler, Vizepräsident SVP Nidau, Tel. 078 864 00 24 Stadtrat Oliver Grob, Vorstand SVP Nidau, Tel. 079 366 50 07 Artikel im Bieler Tagblatt vom 29.11.2017: "Himmeltraurig wie es um den Informationsfluss steht"
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