Medienmitteilung: Islamistischer Hassprediger und Sozialfall aus Nidau ist kein Einzelfall8/23/2017
Wie die Schweizer Presse (u.A. Tagesanzeiger und die Rundschau) heute berichteten, lebte ein islamistischer Hassprediger von 2004 bis 2017 ununterbrochen und in einem extremen Umfang von der Sozialhilfe in Nidau. Seit 2017 lebt er von AHV und Ergänzungsleistungen. Sozialhilfe hat der Hassprediger, der in Bieler Moscheen und beim radikalen IZRS kein Unbekannter ist, in der Höhe von fast 600’000 Franken bezogen. Obwohl er seit fast zwei Jahrzehnten in Nidau wohnt, spricht der Mann kaum Deutsch oder Französisch, gearbeitet hat er nie. Die Gemeindebehörden sind gegenüber solchen krassen Fällen nahezu machtlos. Die SVP fordert eine rasche Kurskorrektur auf kantonaler und nationaler Ebene.
Dieser krasse Fall aus Nidau zeigt einmal mehr, wie verheerend die Konsequenzen der bei den Behörden weit verbreiteten und ideologisch praktizierten „Willkommenskultur“ sein können. Mit einer völlig deplatzierten Toleranz gegenüber Intoleranten, Kriminellen, nicht-Integrationswilligen - ja sogar islamistischen Hasspredigern! - strapazieren die kantonalen und nationalen Behörden nicht nur die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürgern der stark ausgebauten Sozialwerke. Sie gefährden letzten Endes auch die Sicherheit des Landes, indem sie Hasspredigern nicht nur hier tolerieren, sondern deren Rundumversorgung sogar rechtlich garantieren, sofern diese schon nur behaupten, dass sie in ihrem Heimatland angeblich verfolgt werden. Der Fall „Abu Ramadan“ aus Nidau ist leider kein Einzelfall, wie dies Presse und Behörden auch dieses Mal versuchen herunter zu spielen. Alleine in Nidau gab es nur in den letzten paar Jahren unzählige solche Fälle: Ein Bezug von mehreren hunderttausend Franken Sozialhilfe, manchmal kombiniert mit Kleinkriminalität oder Integrationsverweigerung führt im Endeffekt wegen der laschen Praxis der kantonalen Behörden nur im Ausnahmefall zu einem Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Wie eine Interpellation von Leander Gabathuler (SVP) am 17. September 2015 im Nidauer Stadtrat gezeigt hat, hat der kantonale Migrationsdienst (MIDI) in den Jahren 2012-14 von 60 eingereichten Anträgen für Entzug der Aufenthaltsbewilligung in lächerlichen 13 Fällen den Antrag der Gemeinde umgesetzt. Die SVP Nidau fordert die kantonalen und nationalen Behörden auf, nun endlich rasch zu handeln. Dass Schmarotzer, Integrationsverweigerer, Kriminelle und sogar Hassprediger mit einer derartigen unhaltbaren Toleranz vom Staat regelrecht „verhätschelt“ werden, kann nicht länger akzeptiert werden. Die SVP Nidau ist dankbar, dass die Schweizer Presse solche Fälle endlich ohne Tabu thematisiert - nun geht es aber darum, griffige Massnahmen zu definieren. Es kann nicht akzeptiert werden, dass die Gemeinden von Bund und Kanton im Stich gelassen werden. Die kantonale und nationale Rechtspraxis ist so umzugestalten, dass in derart krassen Fällen die Behörden die Aufenthaltsbewilligung konsequent entziehen und die betroffenen Personen rasch ausschaffen können. Für Rückfragen: Roland Lutz, Gemeinderat, Präsident SVP Nidau, Tel. 079 884 00 34 Mehr in den Medien: Gemeinden wollen Sozialhilfebezüger loswerden Strengere Regeln für Sozialhilfe gefordert Roland Lutz - "Künftig viel strikter" Abu Ramadan: Er wird in der Heimat nicht verfolgt Hassprediger verliert Asylstatus 600'000 Franken Sozialhilfe für einen Hassprediger (TagesAnzeiger) Bieler Hassprediger verliert Asylstatus (20 Minuten) Wir prüfen, ob der Imam die Sozialhilfe betrog (20 Minuten) Bieler Hassprediger erhielt Sozialhilfe (Bieler Tagblatt) Rundschau: Sozialhilfe für Hassprediger (SRF) Moschee mehrfach dem Staatsschutz gemeldet (Bieler Tagblatt) Jetzt spricht SVP-Gemeinderat von Nidau BE (Blick) Migrationsamt rechtfertigt Untätigkeit (Der Bund) Gemeinde wollte Hassprediger schon vor Jahren loswerden (Der Bund) Tödliches Larifari (BaZ) Migrationsamt rechtfertigt Untätigkeit (Der Bund) Sozialhilfe hat bei einigen Islamisten System (20 Minuten) Ausschaffung von Bieler Imam ist unwahrscheinlich (20 Minuten)
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