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Motion "Gemeinderat auf fünf Sitze verkleinern" in den Medien

11/29/2014

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"Fünf statt sieben Mitglieder" - Der Artikel im Bieler Tagblatt vom Samstag, 29.11.2014

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Art. 60 Der Gemeinderat besteht einschliesslich seiner Präsidentin oder seinem Präsidenten aus fünf Mitgliedern.
Vorschlag zur Änderung der Stadtordnung von Nidau

SVP Fraktionspräsident Leander Gabathuler verlangt mit seiner Motion "Gemeinderat auf fünf Sitze verkleinern" die Verkleinerung des Nidauer Gemeinderats von sieben auf fünf Sitze. In seinem Kommentar erläutert er nochmals die Beweggründe:
  • Die Nidauer Verwaltung ist seit der letzten grösseren Reorganisation im Jahr 2004 und seit der Abspaltung der Abteilung Bildung, Kultur und Sport im Jahr 2009 in fünf Abteilungen gegliedert. Dem gegenüber stehen jedoch sieben Gemeinderäte mit ihren jeweiligen Ressorts. Kein Betrieb in der Privatwirtschaft würde sieben Manager auf fünf Abteilungen verteilen: Dies verursacht unnötig viele Schnittstellen und Doppelspurigkeiten. Es macht betriebswirtschaftlich Sinn, fünf politische Chefs auf fünf Abteilungen zuzuteilen. 
  • Die Ressorts "Liegenschaften" und "Bau, Umwelt und Energie" sowie "Soziales" und "Sicherheit" (oder alternativ "Präsidiales" und "Sicherheit") könnten ohne Probleme zusammen gelegt werden, wie dies in anderen Städten auch der Fall ist. 
  • Durch den Wegfall zweier Gemeinderäte können deren Löhne (je 22'000 CHF jährlich) sowie deren Spesen und weitere Verwaltungskosten eingespart werden. Es ist zudem davon auszugehen, dass es durch die Restrukturierung zu Effizienzsteigerungen kommen würde. Im Bericht "Kostensenkung" geht man von einem Sparpotential von rund 60'000 CHF aus. Dem gegenüber stehen richtigerweise eventuelle Mehrkosten, falls das Pensum und somit auch der Lohn der restlichen Gemeinderäte angehoben wird. Unter dem Strich sollte sich die Restrukturierung jedoch lohnen, hier gilt es die detaillierte Antwort des Gemeinderates abzuwarten. 
  • In der jüngsten Vergangenheit haben zahlreiche Gemeinden ihre Exekutiven verkleinert, darunter zum Beispiel Bern (2004), Biel (2012) und Lyss (2008). Die jeweiligen Vorlagen wurden vom Volk sehr deutlich angenommen. Interessant für Nidau ist die Situation in Lyss, da sie mit jener von Nidau vergleichbar ist. Im Gegensatz zu Biel und Bern mit vollamtlichen Gemeinderäten, ist in Lyss das Amt weiterhin mit einem Pensum von ca. 20% gleichgesetzt. Nur der Stadtpräsident besetzt ein Pensum von 80 bis 100%. Dies zeigt, dass eine doppelt so grosse Stadt wie Nidau auch mit fünf Gemeinderäten weiterhin mit einem Milizsystem regierbar ist. Für Nidau wäre eine ähnliche Regelung durchaus denkbar. 
  • Betriebswirtschaftlich ergibt eine solche Lösung Sinn: Denn auf der einen Seite wird das Milizsystem aufrecht erhalten, auf der anderen Seite wird das Pensum erhöht. Tiefe Arbeitspensen ergeben betriebswirtschaftlich praktisch keinen Sinn, deshalb findet man ich kaum einem Betrieb 20%-Stellen. Dass sich mindestens ein Regierungsmitglied etwas tiefer mit der Materie befassen kann und dadurch in diversen Bereichen stärkere Akzente setzen kann, ist inhaltlich sinnvoll. 
  • Bei einer Verkleinerung des Gemeinderates auf fünf Sitze, hätten kleine Parteien wie BDP, PRR, EVP oder Grüne keine reelle Chance mehr, einen Gemeinderat stellen zu können, so der Vorwurf. Dies ist in der grundsätzlichen Überlegung zwar richtig, aber nicht ganz ehrlich. Denn bereits heute besitzen weder PRR noch EVP oder BDP einen Gemeinderat. Eng könnte es tatsächlich für die Grünen werden und selbst für die SVP, mit einem aktuellen Wähleranteil in Nidau von rund 16%, wäre eine Verteidigung des Gemeinderatssitzes eine wacklige Angelegenheit. Dies zeigt, dass die SVP Sachpolitik und keine Parteipolitik betreibt. Es geht hier schliesslich darum, eine möglichst handlungsfähige und effizient arbeitende Exekutive zu gewährleisten. Es geht nicht darum, parteipolitische Machtansprüche zu befriedigen. 

Zuletzt muss ehrlicherweise auch festgehalten werden, dass die Nidauer Gemeinderäte mit dem heutigen Zustand nicht "vergoldet" werden: Sie verdienen jährlich für ein offizielles Pensum von rund 25% 22'000 CHF. Zählt man die zahlreichen inoffiziellen Verbindlichkeiten hinzu, ergibt sich ein relativ tiefer Lohn im Vergleich auf die notwendige Qualifikation für das Amt. Dies ist an und für sich keine schlechte Sache. Der Gemeinderat funktioniert zudem mit dem heutigen System ziemlich gut. Allerdings sollte das unternehmerische Denken nicht ausser Acht gelassen werden: Man sollte sich jederzeit überlegen, ob eine bewährte Situation nicht noch weiter verbessert werden kann. 

Genau dies verlangt die Motion. Die Antwort des Gemeinderates und die Debatte im Stadtrat wird mit Spannung erwartet. Falls die Motion angenommen und umgesetzt wird, bedarf die Verkleinerung des Gemeinderates eine Volksabstimmung zur Anpassung der Stadtordnung. In der Motion wird eine Umsetzung bis zu den nächsten Gemeindewahlen im September 2017 gefordert. 

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