Artikel vom 13.09.2016 auf www.20min.ch
Nidau: Ein Syrer und eine Türkin scheitern an den strengeren Berner Einbürgerungsregeln. Diese gelten wegen der Initiative der Jungen SVP. Herbe Enttäuschung für einen Syrer und eine Türkin vor dem Berner Verwaltungsgericht: Den beiden wurden die verschärften Einbürgerungs-Bestimmungen, die das Bernervolk 2013 mit der Annahme der Initiative der Jungen SVP beschlossen hat, zum Verhängnis. Das Gericht wies am Dienstag beide Beschwerden ab. An einer öffentlichen Sitzung beriet das fünfköpfige Gremium über die beiden Fälle. Der 47-jährige Syrer war schon bei der Gemeinde Nidau abgeblitzt. Die 57-jährige Türkin kam einen Schritt weiter, ihre Gemeinde Köniz hiess das Gesuch gut - doch dann sagte der Kanton Nein. Sozialhilfe zurückzahlen In beiden Fällen stellte sich das Verwaltungsgericht hinter den Entscheid der Vorinstanz. Der Grundsatz sei schliesslich klar: Einbürgerungswillige, die in den letzten zehn Jahren Sozialhilfe bezogen, müssen diese zurückbezahlt haben. Sonst wird das Gesuch sistiert. Diese Regel trat am 11. Dezember 2013 in Kraft. Der Regierungsrat setzte damit eine Forderung der Jungen SVP um, die kurz zuvor mit ihrer kantonalen Initiative für höhere Einbürgerungshürden einen Abstimmungssieg errungen hatte. Zwar gibt es Ausnahmen von der Regel. Die beiden Beschwerdeführenden konnten aber aus Sicht des Verwaltungsgerichts nichts vorbringen, was ihnen den Weg zur Einbürgerung geebnet hätte. Seit 2012 ohne finanzielle Unterstützung Der Syrer, der 1999 in die Schweiz flüchtete, wollte sich mit seinem achtjährigen Sohn einbürgern lassen. Die Frau hatte mangels genügender Sprachkenntnisse gar kein Gesuch gestellt. Der Mann räumte ein, er habe ab 2004 Sozialhilfe bezogen. Seit 2012 stehe er aber auf eigenen Füssen, und er habe immerhin einen Teil der bezogenen Gelder zurückerstattet. Weiter stellte er in Frage, ob sich die Gemeinde Nidau bei ihrem Entscheid bereits auf die neuen Bestimmungen stützen durfte. Das Gesuch hatte er ein halbes Jahr vor dem Abstimmungssonntag eingereicht. Das Verwaltungsgericht stellte sich einstimmig hinter den Entscheid der Vorinstanz. Das Verfahren des Syrers sei im Dezember 2013 noch nicht abgeschlossen gewesen. Zurückbezahlt habe er einen Teil, aber nicht alles. Der behauptete persönliche Härtefall liege ebenfalls nicht vor. Der Mann könne, wenn er so weitermache, schon in fünf bis sechs Jahren ein neues Gesuch stellen, das sehr gute Aussichten auf Erfolg habe. «Leben nicht immer einfach» Auch bei der Türkin liess das Gericht das Argument des Härtefalls nicht durchgehen – «auch wenn gewisse Umstände darauf schliessen lassen, dass das Leben der Frau nicht immer einfach war», wie ein Richter sagte. Er verwies unter anderem auf die mehrjährige Behandlung in einem Zentrum für Kriegsopfer. Klar sei, dass die Frau, die 2000 in die Schweiz kam, zwischendurch keine Sozialhilfe bezogen habe. Seit 2015 sei sie aufgrund eines Rückenleidens aber wieder darauf angewiesen. Damit beginne die 10-Jahres-Frist aufs Neue zu laufen. Auch ihre Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen.
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