Sehr geehrte Damen und Herren Die SVP Nidau organisiert am Montag, 29. April 2019, ein öffentliches Podium zum revidierten Sozialhilfe-Gesetz, über das im Kanton Bern am 19. Mai 2019 abgestimmt wird. Die SVP Nidau konnte für diesen Anlass vier hochkarätige Referenten gewinnen. Die Kerninhalte dieser Revision sind relativ einfach verständlich und sind sinnvoll: So soll der Grundbedarf gekürzt, die Anreizleistungen sollen jedoch erhöht werden. Dadurch erhalten die Gemeinden mehr Kompetenzen, beispielsweise bei Integrations- und Arbeitsverweigerern den Grundbedarf um bis zu 30% zu kürzen und andererseits bei motivierten Personen, die sich um einen Job bemühen, bis zu 200 CHF mehr Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge auszubezahlen. Ganz im Sinne der Pro-Kampagne: „Arbeit soll sich lohnen!“ Der Bevölkerung sind insbesondere in Nidau die Skandale rund um den islamistischen Hassprediger Abu Ramadan noch bestens in Erinnerung. Der besagte Mann, der seit fast zwei Jahrzehnten in Nidau wohnt, spricht bis heute kaum ein Wort Deutsch oder Französisch, hat offiziell nie gearbeitet, aber hat rund 600’000 CHF Sozialhilfe bezogen. Die Gemeinden sind gegenüber solchen Fällen praktisch machtlos, Sozialarbeitende werden bei Androhung von Leistungskürzungen regelmässig verhöhnt und belächelt. Wie zwei Interpellationen der SVP im Nidauer Stadtrat gezeigt haben, sind derartige Auswüchse auch keineswegs Einzelfälle. Alleine in Nidau gibt es Dutzende Fälle von Arbeitsverweigerern mit Leistungsbezügen von mehreren hunderttausend Franken. Hier brauchen die Gemeinden mehr Druckmittel, denn die Sozialhilfe ist eine Überbrückungs-Hilfe in einer Notlage, keine Langzeit-Wohlfühlrente! Es gibt zudem rein finanziell zu wenig Anreize, alles dafür zu unternehmen, wieder aus der Sozialhilfe hinaus zu kommen. Das revidierte Sozialhilfegesetz setzt hier an und hat das Ziel, die Anreize richtig zu setzen: Es darf nicht sein, dass beispielsweise ein hart arbeitender Handwerker am Ende des Monats weniger Geld in der Tasche hat, als ein Sozialhilfebezüger, der einen Grossteil seines „Einkommens“ steuerfrei erhält und zusätzlich weitere Leistungen wie Zahnarzt, Möbel, Medien-Abos, usw. vom Staat finanziert bekommt. Andererseits ist auch offensichtlich, dass motivierte Personen, die unglücklich in die Sozialhilfe abgerutscht sind, bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen. Das neue Sozialhilfegesetz sieht vor, dass Gemeinden bis zu 200 CHF monatlich mehr ausbezahlen können, wenn sich eine Person stark um einen neuen Job bemüht und mit den Sozialdiensten kooperiert. Letztendlich muss es das Ziel sein, möglichst viele Personen möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wenn diese von der Sozialhilfe abhängig wurden. Die Revision wurde vom Regierungsgrat und vom Berner Grossrat angenommen, jedoch stemmen sich linke Kreise gegen die Vorlage und präsentieren mit einem teuren Volksvorschlag ihre Alternative. Im Sinne einer breiten Meinungsbildung und Information der Bevölkerung organisiert die SVP Nidau daher am Montag, 29. April 2019 ein öffentliches Podium mit folgenden Teilnehmern:
Der Anlass ist öffentlich und gratis. Weitere Infos entnehmen Sie dem Flyer. Wir freuen uns über ein zahlreiches Erscheinen! Ihre SVP Nidau Weitere Infos finden Sie auch unter www.aenderung-sozialhilfegesetz.ch Downloads:
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