Pressemitteilung: SVP Nidau ist gegen eine risikoreiche Millionen-Neuverschuldung ohne Gegenwert!4/22/2016 Die SVP Nidau hat an der gestrigen Generalversammlung die Parolen für die kommunalen Volksabstimmungen vom 5. Juni 2016 gefasst. Die anwesenden Mitglieder sprachen sich gegen den Kauf der Liegenschaften an der Schlossstrasse 13, 13a und 15 aus. Sie schliessen sich damit der Haltung der SVP-Fraktion an, die an der Stadtrat-Sitzung im März vergeblich vor dem Kauf gewarnt hatte. Zudem fassten die Delegierten die Ja-Parole für die Abänderung der Stadtordnung. SVP Nidau ist gegen eine Millionen-Neuverschuldung ohne Gegenwert! Der Nidauer Gemeinderat und Stadtrat wollen die genannten Liegenschaften an der Schlossstrasse ("Alpha-Gebäude") für rund 6.4 Millionen Franken aus strategischen Überlegungen kaufen, da sich das Gebiet durch das Agglolac-Projekt in absehbarer Zeit stark verändern werde. Obwohl die SVP diese Überlegung im Grundsatz unterstützt, lehnt sie den Kauf dezidiert aus mehreren Gründen ab. Der Kaufbetrag von 6.4 Millionen Franken würde zu einer Neuverschuldung in gleicher Höhe führen. Eine Neuverschuldung ist aus Sicht der SVP dann gerechtfertigt, wenn eine Grossinvestition für die Bevölkerung einen klaren Mehrwert generiert und wenn aufgezeigt werden kann, innerhalb welcher Frist die Verschuldung wieder abgebaut werden kann. Bei dieser Vorlage werden beide Bedingungen nicht erfüllt, das Projekt beinhaltet zudem einige Risiken. So bestehen bei der Liegenschaft Nr. 15 Altlasten, die bei einem Umbau teuer entsorgt werden müssen. Zudem sind die Liegenschaften denkmalgeschützt, weshalb eine Umnutzung durch einen Umbau wohl stark eingeschränkt möglich wäre, wenn überhaupt. Dieses Problem besteht vor allem für die Liegenschaft Nr. 15. Der Gemeinderat hat es nicht für nötig gehalten, im Voraus abzuklären, für welche Umnutzung die Liegenschaften später überhaupt in Frage kommen und wie teuer ein entsprechender Umbau in etwa wäre. So schwärmte der Gemeinderat in den Stadtratsunterlagen von den Chancen des Projekts, erwähnte aber mit keinem einzigen Wort die Risiken. Dank einem Antrag der SVP im Stadtrat wurde erreicht, dass das Stadtratsbüro dieses Versäumnis des Gemeinderats korrigieren muss und die Abstimmungsunterlagen um ein Kapitel "Risiken" ergänzt. Gemeinderat und Stadtrat lassen sich mit der Befürwortung des Kaufs auf ein risikoreiches Projekt ein. So ist ebenfalls bekannt, dass absehbare Renovationen von total 5.5 Millionen Franken in den kommenden Jahren in die historischen Gebäude getätigt werden müssen. Der Gemeinderat möchte diese Kosten korrekterweise auf die aktuellen Mieter abwälzen, deren Verträge jedoch jährlich erneuert werden. Ob die Mieter unter diesen Konditionen noch lange in den Liegenschaften bleiben, sollte kritisch hinterfragt werden. Fehlen die Mieter, so müsste fortan die Stadt Nidau und damit der Steuerzahler die Kosten für den Unterhalt tragen - nota bene immer noch ohne einen konkreten Mehrwert durch den Kauf der Liegenschaften erhalten zu haben. Ein Unternehmen, das beispielsweise für eine neue Produktionsanlage nach einer Liegenschaft sucht, kauft schliesslich auch nicht sanierungsbedürftige Räumlichkeiten und klärt erst anschliessend ab, ob die Liegenschaft als Produktionsstandort überhaupt geeignet ist, ob die Maschinen und Einrichtungen überhaupt in die Räumlichkeiten passen und wie teuer die Umbauten in etwa ausfallen werden. Die Stadt Nidau würde aber im übertragenen Sinne genau dies tun. Welche Umnutzung möglich und finanzierbar wäre, muss aber zwingend vor einem Kauf abgeklärt werden. Würde sich nachträglich herausstellen, dass eine Umnutzung gar nicht möglich oder kaum finanzierbar ist, hätte die Stadt Nidau einmal mehr einen grossen Geldbetrag für ein gescheitertes Prestige-Projekt in den Sand gesetzt (siehe Curva-Brücke und Regiotram). Die SVP Nidau kann darum diesem Kauf unter keinen Umständen zustimmen und empfiehlt den Nidauer Stimmbürgern, die Vorlage abzulehnen. Ja zur Abänderung der Stadtordnung Die SVP Nidau empfiehlt den Nidauer Stimmbürgern einstimmig, die zweite kommunale Vorlage über die Abänderung der Stadtordnung anzunehmen. Dadurch würde den Stadträten in Zukunft die Instrumente einer Richtlinienmotion und eines Prüfungs-Postulats zur Verfügung stehen. Der Stadtrat könnte damit den Gemeinderat "sanft lenken" und zum Beispiel auch dazu verpflichten, Abklärungen vorzunehmen, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. Zudem würde der Finanzplan in Zukunft durch den Gemeinderat und nicht mehr durch den Stadtrat genehmigt.
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